Energieberatung


Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Stand 01.01.2024
Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Förderprogramm Zusammenfasungen 4-Seiter des BMWK und auf der Website der KfW.

weiter Infos auf der Website www.energiewechsel.de.
EG EM: Beantragung der Heizungsförderung bei der KfW ­
„Bestätigung zum Antrag (BzA)“ durch die Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten für die BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (private Selbstnutzer im EFH) ab dem 22.02.2024 im Online-Prüftool der KfW erstellt werden. Hierfür ist im Prüftool die neue Förderung „BEG Wohngebäude – Heizungsförderung“ auszuwählen.
GEG: Die wichtigsten Fakten ­
­ ­ ­ ­ Seit 01.01.2024 schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass jede neu installierte Heizung in einem Neubaugebiet mindestens 65 % Erneuerbare Energien nutzen muss. Für bestehende Gebäude oder Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. In Großstädten (mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern) werden klimafreundliche Energien beim Tausch der Heizungsanlage spätestens nach dem 30.06.2026 Pflicht, in kleineren Kommunen (bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) spätestens nach dem 30.06.2028.

Diese und weitere zentrale Fakten zum GEG finden Sie im Merkblatt des BMWK. ­ ­ ­ ­
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